Strafrecht

strafrecht-anwalt-geraAls Strafrecht bezeichnet man die Summe aller Rechtsnormen, die ein verbotenes, strafbares Verhalten beschreiben - "Das möchte man in diesem Land nicht" - und die bei Verstößen dagegen eine bestimmte Strafe daran knüpfen - "Wer das getan hat, wird so bestraft".

Rechtsnormen - Paragraphen -, die ein solches strafbares Verhalten beschreiben, finden sich vor allem im Strafgesetzbuch, aber auch in Nebenstraf-gesetzen, wie z.B. dem Betäubungsmittelgesetz oder dem Straßenverkehrsgesetz.
Darunter befinden sich Verbote, die in unserer Gesellschaft selbstverständlich sein sollten - "Man bringt niemanden um".
Es gibt aber auch Verbote, von denen muss man wissen, dass es sie gibt. So darf man in Deutschland, anders als in den Niederlanden, keinen Cannabis erwerben.

Die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes besteht nunmehr darin, entweder im Vorfeld über strafbares Verhalten zu beraten - "Darf ich das?" - oder nach einer Tat den Täter zu verteidigen, die Strafverteidigung. Möglicherweise war die Tat gerechtfertigt - "Notwehr" - oder der Täter entschuldigt - "Schuldunfähigkeit wegen Alkoholisierung oder Krankheit".

Im Falle einer Verurteilung drohen entweder Geld- oder Freiheitsstrafe. Unter Umständen werden Nebenstrafen, wie Fahrverbot, oder Maßregeln, wie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, angeordnet.

Als Rechtsanwalt für Strafrecht kann ich Ihnen weiterhelfen, wenn Sie mit einem strafrechtlichen Problem konfrontiert sind und nach einer Lösung suchen.