Familienrecht
Das Familienrecht ist ein bedeutsamer Teil des Zivilrechts, bei dem die Rechtsverhältnisse zwischen verschiedenen Personen, in diesem Falle zwischen Ehepartnern, Lebenspartnern, Familienmitgliedern oder Verwandten, einer Klärung oder Regelung bedürfen.
Sogenannte Familiensachen, geregelt im FamFG und BGB, sind:
- Eheangelegenheiten (Trennung und Scheidung)
- Kindschaftssachen (Sorgerecht und Umgangsrecht)
- Abstammungssachen (Wer ist der Vater?)
- Adoptionssachen
- Ehewohnungs- und Hausratssachen
(Wer bewohnt nach der Trennung die gemeinsame Wohnung und wer bekommt was?) - Gewaltschutzsachen (Kontakt- und Näherungsverbot,
Wohnungszuweisung nach Gewalt oder Bedrohung in Partnerschaft) - Versorgungsausgleichssachen (Ausgleich der
während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften) - Unterhaltssachen (Trennungs-, Nachehelichen- und Kindesunterhalt)
- Güterrechtssachen (Ausgleich der Vermögen nach Scheidung)
- sonstige Familiensachen (Ansprüche aus Verlöbnis)
- Lebenspartnerschaftssachen
Schließlich sind auch die Vorschriften über Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung dem Familienrecht zugehörig.
Mit meiner Anwalt-Kanzlei in Gera stehe ich Ihnen auch in diesem Rechtsbereich zur Verfügung.
Einen hilfreichen Überblick erhalten Sie auch unter www.scheidung.org