Strafverteidigung

strafverteidiger-geraDie Tätigkeit eines Strafverteidigers beginnt meist mit eine der folgenden Sachlagen:

Sie werden beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben.
Sie haben einen Brief von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht bekommen und werden zur Vernehmung oder Verhandlung geladen.
Ihre Wohnung wurde durchsucht.
Sie wurden verhaftet.

In diesen Situationen gibt es viele Dinge zu beachten:

Möglicherweise ist es sinnvoll, zunächst keine Erklärung abzugeben, sondern über den Strafverteidiger erst einmal Einsicht in die Ermittlungsakte zu nehmen, in der Aussagen von Zeugen und andere polizeiliche Ermittlungsergebnisse dokumentiert sind. Erst in Kenntnis dieser Informationen ist oft überhaupt eine sachgerechte Strafverteidigung möglich.

Welche Rechte Sie im Rahmen der Strafverteidigung haben, darüber berate ich Sie. Gegebenenfalls vertrete ich Sie vor Gericht.