Opferanwalt, Opferschutz Nebenklage und Opferrecht
Der umgangssprachlich bezeichnete Opferanwalt ist auch im Bereich des Strafrechts tätig. Dabei geht es jedoch nicht darum, Tat oder Täter zu verteidigen, sondern die Rechte des Opfers, des Geschädigten, zu wahren. Es geht um Opferschutz.
Grundsätzlich ist in einem Strafverfahren das Opfer nur Zeuge, hat im schlimmsten Fall eine Straftat hautnah miterlebt und ist verpflichtet, der Staatsanwaltschaft bei der Überführung des Täters zu helfen.
Diese reine Zeugenfunktion wird in vielen Fällen, z.B. bei Tötungs-, Körperverletzungs- und Sexualdelikten, dem erlittenen Unrecht des Opfers nicht gerecht. Dem trägt die Strafprozessordnung dadurch Rechnung, dass sich die Opfer bestimmter Straftaten dem Verfahren als Nebenkläger - als Ankläger neben der Staatsanwaltschaft - anschließen können. Damit verbunden sind Rechte, die ein einfacher Zeuge nicht hat. Insbesondere kann der Nebenkläger der Verhandlung beiwohnen, Zeugen befragen, Anträge stellen und Rechtsmittel einlegen.
Über die Möglichkeit der Nebenklage, über die Kostentragung, über die Beiordnung eines Rechtsbeistandes auf Staatskosten und eventuelle Ansprüche nach Opferentschädigungsgesetz berate ich Sie gern als Rechtsanwalt.
Weißer Ring - Opferhilfe und Unterstützung
Neben dem Opferanwalt engagiert sich auch der "Weißer Ring" im Rahmen des Opferschutzes.
Bei dem Weisser Ring - Gemeinnütziger Verein zur Unterstützung von Kriminalitätsopfern und zur Verhütung von Straftaten e.V. handelt es sich um einen gemeinnützigen Verein, der Kriminalitätsopfern menschlichen Beistand und persönliche Betreuung zuteil werden lässt.
Rechtsberatung und Vertretung des Opfers im Strafverfahren gegen den Täter sind Sache des Opferanwalts, wofür der Weiße Ring jedoch unter Umständen die Kosten trägt.
Den Kontakt zu ehrenamtlichen Mitarbeitern des Weißen Ring vor Ort stelle ich gern für Sie her.