Mietrecht
Auch das Mietrecht ist dem Zivilrecht zugehörig. In diesem Teilbereich werden die Rechtsverhältnisse zwischen Mieter und Vermieter bzw. Pächter und Verpächter in einem Mietvertrag / Pachtvertrag geregelt.
Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen Wohnraummietverhältnissen einerseits und Pacht- und Mietverhältnissen über sonstige Räume, Grundstücke oder Länderreien andererseits.
Den größten Schutz und die meisten Rechte genießt bei alledem der Mieter von Wohnraum, da es dabei nicht um irgendeine Sache, sondern in der Regel um den Lebensmittelpunkt eines Menschen, seine Wohnung, geht.
Beiden Seiten - Vermietern und Mietern - sind eine Fülle von Rechten eingeräumt und Pflichten auferlegt. Die Kernpflicht des Vermieters besteht darin, die Mietsache vertragsmäßig zur Verfügung zu stellen und in diesem Zustand zu erhalten. Der Mieter hat die vereinbarte Miete an den Vermieter zu entrichten.
In der Praxis kommt es immer wieder zum Streit darüber, ob sich die Mietsache noch im vereinbarten Zustand befindet, z.B. die Wohnräume schimmelfrei sind, wer gegebenenfalls den Mangel zu vertreten hat und welche Rechte sich für dem Mieter daraus ergeben (Minderungsrecht, Zurückbehaltungsrecht an der geschuldeten Miete, Mangelbeseitigungsrecht).
Ein regelmäßig wiederkehrender Streit betrifft auch die alljährliche Nebenkostenabrechnung, bei der formell und inhaltlich Fallstricke lauern, die unter Umständen eine Nebenkostennachforderung entfallen lassen.
Schließlich sind bei ordentlichen Kündigungen diverse Fristen einzuhalten und bei außerordentlichen Kündigungen wichtige Gründe notwendig, über die Ihr Rechtsanwalt aufklären kann.