Öffentliches Recht - Verwaltungsrecht
Im Bereich des Öffentlichen Rechts regeln Gesetze und untergesetzliche Normen, z.B. Satzungen, das Verhältnis zwischen Bürger und Staat.
Immer, wenn eine natürliche Person (Mensch) oder juristische Person (z.B. GmbH) etwas vom Staat möchte, oder auch umgekehrt, ist dieser Bereich, den man auch Verwaltungsrecht nennt, betroffen.
Der Staat begehrt z.B. von seinen Bürgern Steuern, Abgaben oder ein bestimmtes Verhalten. Die entsprechenden Regelungen finden sich z.B. im Steuerrecht, Versammlungsrecht oder Polizeirecht.
Andererseits möchte der Bürger z.B. eine Fahrerlaubnis, eine Baugenehmigung oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (Hartz 4). Diese entsprechenden Teilbereiche werden auch als öffentliches Baurecht oder Sozialrecht bezeichnet.