Ordnungswidrigkeit und Bußgeldbescheid
Als Ordnungswidrigkeit bezeichnet man eine Verfehlung unterhalb der Erheblichkeitsschwelle von Straftaten auf unterschiedlichen Gebieten - "Das ist nicht in Ordnung, aber wir wollen die Kirche im Dorf lassen". Dazu zählen zum Beispiel Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung, aber auch Lärmbelästigung und Halten gefährlicher Tiere.
In einer Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften ist geregelt, was eine Ordnungswidrigkeit ist. Kernstück des Ordnungswidrigkeitenrechts ist das Ordnungswidrigkeitengesetz, kurz OWiG genannt, welches einzelne Ordnungswidrigkeiten, Zuständigkeiten und den Rechtsweg beschreibt.
Die wohl bedeutendsten Ordnungswidrigkeiten finden sich im Straßenverkehrsrecht. Dazu gehören insbesondere Geschwindigkeits-, Abstands-, Überhol-, Park- und Alkoholverstöße.
Ordnungswidrigkeiten werden mit einer Geldbuße, in minder schweren Fällen mit Verwarnungsgeld geahndet.
Existenzielle Auswirkungen können aber gerade im Bereich des Straßenverkehrsrechts Einträge im Verkehrszentralregister (Punkte) und Fahrverbote haben.
Über Abwehrmöglichkeiten und die Möglichkeit, Fahrverbote zu vermeiden, berät Sie Ihr Rechtsanwalt.