Zivilrecht
Das allgemeine Zivilrecht regelt Ansprüche zwischen natürlichen und / oder juristischen Personen untereinander in allen erdenklichen Bereichen.
Welche Ansprüche ergeben sich aus Kauf-, Tausch-, Darlehens-, Schenkungs-, Miet-, Pacht-, Leih-, Dienst-, Werk-, Reise-, Makler-, Verwahr- oder Gesellschaftsverträgen? Welche Auswirkungen haben eine Bürgschaft oder ein Schuldanerkenntnis?
Aber auch die Schadensregulierung und Grundstücksangelegenheiten sind dem Zivilrecht zuzuordnen.
Schließlich gibt es noch das Familien- und Erbrecht zu nennen.