Verkehrsrecht
Das Verkehrsrecht lässt sich in drei große Bereiche gliedern, welche unabhängig voneinander, aber auch parallel betroffen sein können.
Das Verkehrszivilrecht regelt beispielsweise gegenseitige Ansprüche nach einem Verkehrsunfall.
Besonderheiten dabei sind, dass nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) im Straßenverkehr verschuldensunabhängig für Schäden, die beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers entstehen, gehaftet wird. Es gibt einen Direktanspruch gegen die Haftpflichtversicherung des schädigenden Fahrzeuges. In der Regel wird nach Verursachungsquoten gehaftet.
Das Verkehrsstrafrecht sanktioniert strafbares Verhalten im Straßenverkehr mit Geld- oder Freiheitsstrafe und gegebenenfalls Entzug der Fahrerlaubnis.
Glücklicherweise stellt nicht jeder Verkehrsunfall gleich eine Straftat dar, kann aber gelegentlich der Fall sein, wenn z.B. Alkohol oder Drogen am Steuer eine Rolle gespielt haben.
Reine Geschwindigkeitsüberschreitungen stellen in der Regel noch keine Straftat dar, werden aber als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen, Punkten und Fahrverboten geahndet.
Das Verkehrsverwaltungsrecht betrifft alle Fragen um die Erteilung und den Entzug der Fahrerlaubnis durch die Behörde. Praktisch bedeutsam ist auch immer wieder die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung, der MPU, welche im Volksmund auch als Idiotentest genannt wird.
Wenn Sie ein Problem im Verkehrsrecht haben, lassen Sie sich fachkundig beraten!